Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12.10.2026
AGB YOGA
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB werden mit der Einbuchung in einen Kurs oder der Buchung einer Einzelstunde und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.
Anmeldung und Buchung von Yogakursen & Events
Die bei der Anmeldung angegeben persönlichen Daten werden lediglich zur Rechnungserstellung und Kommunikation benötigt und genutzt und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt, sofern nicht anders vereinbart.
Vor jeder offenen Yogastunde müssen sich die Schüler*innen vorher via dem Buchungskalender Fyndery anmelden. Eine Yogastunde findet ab 4 Teilnehmer*innen statt, ansonsten wird sie abgesagt. Die Stornierungesbedingungen (Kostenrückerstattung nur bei Absage 24 Std vor Termin) sind zu beachten.
Kosten & Bezahlung
Die Kosten für eine Einzelstunde im Yogakurs & Punktekarten für die Yogakurse werden mit der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist sofort fällig. Gleiches gilt für private Einzel- und Gruppenstunden.
Kosten: Einzel-Drop-In: 20€, 10er Karte: 170€, 5er Karte: 90€. Alle Preise enthalten eine Nebenkostenpauschale von 5€ pro Einheit.
eGym Wellpass:
Die Teilnahme mit eGym Wellpass bei meinen Kursen ist möglich. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Nebekostenpauschale von 5€/Einheit ist auch in diesem Fall zu entrichten und steht in keinem Zusammenhang mit Wellpass.
Die Rechungsstellung erfolgt bei der Buchung über die Plattform FYNDERY über Fyndery GmbH (https://www.fyndery.de/imprint/) in meinem Namen.
Bei privat gebuchten Einzel- oder Gruppenstunden erfolgt die Rechnungsstellung über mich selbst per E-Mail. Die Kostenaufschlüsselung wird mit einer Buchung auf der Website zur Kenntnis genommen & akzeptiert und auch nochmal im Vorfeld per E-Mail verschickt.
Gültigkeiten der 10er Karten
Eine 10er Karte ist für 6 Monate, eine 5er Karte für 3 Monate ab Teilnahme an der ersten Yoga-Stunde gültig. Jeweils ab dem Tag, an dem die erste Stunde eingelöst wurde. Durch die Länge der Gültigkeit sind auch bereits eventuelle Ausfälle von Stunden seitens der Lehrkraft abgedeckt. Im Einzelfall und nach persönlicher Rücksprache kann die Gültigkeit verlängert werden. Sie können nach Rücksprache an eine andere Person übertragen werden.
Ausfall des Unterrichts/Stornobedingungen
Gruppenkurse:
Für die Teilnehmer*innen, entsteht im Falle eines Ausfalls kein Nachteil. Die Stunde wird rechtzeitig seitens der Lehrerin abgesagt und das Geld bzw. der Punkt auf der Punktekarte wird zurückerstattet.
Bei Absage einer gebuchten Stunde seitens der Teilnehmer*innen behält die Einheit auf der 10er Karte ihre Gültigkeit, wenn die Nichtteilnahme bis 24 Stunden vor Beginn der Stunde mitgeteilt wurde. Ansonsten wird die Stunde in Rechnung gestellt. Die Stornierungsbedingungen für die jeweiligen Kurse finden sich auch in der jeweiligen Kursbeschreibung.
eGym Wellpass:
Im Falle einer kurzfristigen Absage für einen gebuchten Platz mit eGym Wellpass wird ab 01.06.2026 eine Aufallgebühr in Höhe von 10 Euro in Rechnung gestellt. Dies stellt unter Anderem die Wirtschaftlichkeit der Kurse der Lehrerin und die Fairness gegenüber allen anderen Teilnehmer*innen sicher.
Einzelstunde/Yogatherapie/Reiki:
Eine gebuchte Einzelstunde muss 24h vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, sollte sie nicht wahrgenommen werden können. Ansonsten müssen 50% des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt werden.
Workshops/Events:
Stornierungsbedingungen für Workshops und Events werden separat auf der Rechnung bzw. bei der Buchung ausgewiesen.
Widerrufsrecht bei individuell vereinbarten Terminen
Wenn du eine Einzelstunde (Privatstunde) oder eine individuell gebuchte Gruppenstunde per E-Mail oder Telefon mit mir vereinbarst, hast du das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail).
Mehrtägige Retreats
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wie die Buchung eines Retreats zu einem festen Datum oder Zeitraum, greift das 14-tägige Widerrufsrecht nicht (gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das bedeutet: Mit deiner Anmeldung ist die Buchung verbindlich, es sei denn, der Veranstalterin räumt dir vertraglich ein Rücktrittsrecht ein. Es empfiehlt sich immer, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, um in Fällen von unvorhergesehen Verhinderungen abgesichert zu sein.
Buchungsbedingungen für Retreats:
Bis 4 Monate vor Beginn des Retreats kannst du abzüglich einer Gebühr von 50 Euro zurücktreten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist keine Erstattung des Yogabeitrags mehr möglich. Im Fall eine Verhinderung kannst du gern einen Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin stellen.
Für die Unterkünfte inkl. Verpflegung bei mehrtägigen Retreats gelten die dortigen Stornierungsbedingungen. Die Veranstalterin ist dafür nicht verantwortlich.
Haftungsausschluss Gruppenkurse
Während körperlichem Training besteht generell ein gewisses Verletzungs- und Beschwerderisiko. Jede*r Teilnehmer*In bestätigt mit seiner/ihrer Teilnahme, dass er/sie sich körperlich, geistig und seelisch gesund fühlt und auf eigene Verantwortung teilnimmt. Beschwerden oder Unwohlsein sollten der Yogalehrerin unmittelbar mitgeteilt werden.
Die TeilnehmerInnen müssen gesundheitliche Einschränkungen oder eine Schwangerschaft gegenüber der Yogalehrerin mit der Anmeldung bekannt geben.
Die Haftung für körperliche und gesundheitliche Schäden wird seitens der Yogalehrerin nicht übernommen. Mit der Anmeldung werden alle Haftungsansprüche gegenüber der Yogalehrerin ausgeschlossen.
Bei Zweifel an der Teilnahmefähigkeit an einer Yogaklasse werden diese vorher mit einem Arzt oder Therapeuten besprochen. Die Yogalehrerin behält sich bei schwerwiegenden Beschwerden vor, eine Teilnahme am Kurs zu verweigern.
Haftungsausschluss Einzelstunden/Yogatherapie
Die Teilnahme an meinen Yoga-Einzelstunden und an der Yogatherapie erfolgt auf eigene Verantwortung. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin oder approbierte Therapeutin bin. Die von mir angebotenen Leistungen stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzen in keinem Fall die Diagnose oder Behandlung durch einen Ärztin, Therapeut*in oder andere medizinische Fachkräfte.
Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, ihren Gesundheitszustand ärztlich abzuklären, bevor sie an meinen Angeboten teilnehmen. Bei akuten körperlichen oder psychischen Beschwerden sollte vorab ärztlicher Rat eingeholt werden. Ich übernehme keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Teilnahme an meinen Angeboten entstehen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten meinerseits vorliegt.
Mit der Buchung bzw. Teilnahme erklärst du, dass du eigenverantwortlich handelst und ausreichend körperlich und psychisch belastbar bist.
Haftungsausschluss für Reiki-Behandlungen
Die hier angebotene Reiki-Behandlung dient ausschließlich der Aktivierung und Unterstützung der Selbstheilungskräfte sowie der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens. Reiki ist eine energetische Methode und ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei körperlichen oder psychischen Beschwerden ein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut aufgesucht werden muss. Diagnosen werden im Rahmen der Reiki-Sitzung nicht gestellt und es erfolgt keine Heilversprechen oder Garantien über den Verlauf oder das Ergebnis der Anwendung. Die Teilnahme an einer Reiki-Behandlung erfolgt aus freiem Willen und auf eigene Verantwortung. Für eventuelle körperliche, geistige oder emotionale Reaktionen nach einer Sitzung übernehme ich keine Haftung.
Mit der Inanspruchnahme meiner Leistungen bestätigst du, dass du diesen Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen und akzeptiert hast.
Kein Widerrufsrecht für Kurse/Events/Retreats mit festem Termin
Für Verträge über die Teilnahme an meinen Yoga-Kursen, Workshops und Retreats, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums stattfinden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht.
Bitte beachte: Eine Stornierung dieser festen Termine ist nur im Rahmen der jeweiligen Stornierungsbedingungen (ausgewiesen auf der Rechnung oder auf Fyndery) möglich.
Ton- und Bildaaufnahmen
Ramona Mühlbacher behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während Yogaretreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner anzufertigen. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für gesangliche Darbietungen bei Hochzeiten und Feiern von Ramona Mühlbacher, 83329 Waging am See, (nachfolgend „Sängerin“)
Stand: 13. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Sängerin und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über gesangliche Darbietungen, insbesondere bei Hochzeiten (freie Trauung, kirchliche Trauung, Empfang, Feier).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Sängerin stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der Sängerin sind freibleibend und 14 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) annimmt oder die Sängerin die Buchung in Textform bestätigt.
- Der Termin ist erst verbindlich für die Sängerin reserviert, wenn die Anzahlung nach § 4 bei ihr eingegangen ist. Bis dahin kann die Sängerin den Termin anderweitig vergeben.
§ 3 Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistung (Anlass, Ort, Datum, Beginn und Dauer, Anzahl der Stücke bzw. Sets, ggf. Probe oder Vorgespräch) ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
- Die Sängerin gestaltet Auswahl und Interpretation der Stücke nach künstlerischem Ermessen. Wünsche des Auftraggebers (z. B. Songwünsche für Einzug, Ringtausch, Auszug) werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Songwünsche sind der Sängerin spätestens 8 Wochen vor dem Auftritt mitzuteilen.
- Die Sängerin singt live mit Gitarre oder begleitet durch einen Pianisten, siehe Angebot.
- Pausen sowie die zeitliche Abfolge werden vorab abgestimmt. Verzögerungen im Ablauf, die die Sängerin nicht zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. Verlängert sich der Auftritt auf Wunsch des Auftraggebers, wird die zusätzliche Zeit mit 120 € pro angefangener Stunde berechnet.
§ 4 Vergütung, Anzahlung und Fälligkeit
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Die Preise verstehen sich ab 2027 inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Jahr 2026 wird die Kleinunternehmerregelung angewendet.
- Anzahlung: Zur verbindlichen Reservierung des Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung fällig. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
- Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen (14 Tage) vor dem Auftrittstermin fällig und auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang.
- Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Auftrittstermin weniger als vier Wochen nach Vertragsschluss liegt, ist die gesamte Vergütung sofort nach Rechnungserhalt fällig.
- Zahlungen erfolgen per Überweisung.
- Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist die Sängerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlichen Mahnkosten zu verlangen. Ist die Restzahlung auch nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht eingegangen, kann die Sängerin vom Vertrag zurücktreten und nach § 5 abrechnen. Die Sängerin ist nicht verpflichtet aufzutreten, solange die fällige Vergütung nicht gezahlt ist.
- Fahrt- und Übernachtungskosten: [Fahrtkosten werden ab einer Entfernung von 30 km ab Waging am See mit 1€ pro Kilometer berechnet. Bei Auftritten, die eine Übernachtung erforderlich machen, trägt der Auftraggeber die Kosten einer angemessenen Unterkunft. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Kosten im Angebot ausgewiesen.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
- Der Auftraggeber kann jederzeit vor dem Auftritt in Textform vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der Sängerin.
- Da die Sängerin den Termin freihält und anderweitige Anfragen ablehnt, fallen bei Rücktritt folgende Ausfallentschädigungen an (jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung):
- bis 90 Tage vor dem Auftritt: die geleistete Anzahlung von 30%
- 89 bis 15 Tage vor dem Auftritt: 75 %
- ab 14 Tagen vor dem Auftritt: 100 %
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Sängerin ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Sängerin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Gelingt es der Sängerin, den Termin anderweitig zu besetzen, wird die erzielte Vergütung angerechnet.
- Eine Verschiebung des Termins ist nach Absprache und Verfügbarkeit der Sängerin einmalig kostenfrei möglich, sofern die Anfrage mindestens 8 Wochen vor dem ursprünglichen Termin in Textform erfolgt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Andernfalls gilt Abs. 2.
§ 6 Verhinderung der Sängerin, höhere Gewalt
- Ist die Sängerin wegen Krankheit, Unfall oder aus einem anderen von ihr nicht zu vertretenden Grund am Auftritt gehindert, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich. Sie bemüht sich um gleichwertigen Ersatz oder einen Ersatztermin. Kommt keine Einigung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
- Kann der Auftritt aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemiemaßnahmen, Verkehrssperrungen, Unwetterwarnungen mit Reiseverbot) nicht stattfinden, werden die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, werden geleistete Zahlungen abzüglich nachweislich bereits entstandener Aufwendungen erstattet.
- Fällt der Auftritt aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers aus (z. B. Absage der Feier, Zerwürfnis, Ortswechsel ohne Absprache), gilt § 5.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers, Rahmenbedingungen vor Ort
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Sängerin den Veranstaltungsort rechtzeitig und ungehindert erreichen kann, und teilt ihr spätestens 2 Wochen vor dem Termin Anschrift, Ablaufplan, Ansprechperson vor Ort sowie Zeit für Ankunft und Soundcheck mit.
- Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für Folgendes, soweit nicht anders vereinbart: einen geeigneten, trockenen und wettergeschützten Auftrittsplatz, Stromanschluss, einen abschließbaren oder beaufsichtigten Raum für Garderobe und Instrumente, ausreichend Parkmöglichkeiten in der Nähe des Veranstaltungsortes, Getränke (Wasser) während des Aufenthaltes sowie bei einer Anwesenheit von mehr als 4 Stunden eine angemessene Verpflegung.
- Findet der Auftritt im Freien statt, hat der Auftraggeber für einen Witterungsschutz oder eine Ausweichmöglichkeit zu sorgen. Kann wegen Regen, Kälte, Hitze oder Wind ohne Ausweichmöglichkeit nicht gesungen werden, ohne die Stimme oder die Technik zu gefährden, bleibt der Vergütungsanspruch der Sängerin bestehen.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen (z. B. Location, Kirche, Standesamt, Nachbarn/Lärmschutz) einzuholen.
§ 8 Urheberrechte, GEMA, Aufnahmen
- Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der dafür anfallenden Gebühren obliegen dem Auftraggeber bzw. dem Veranstalter bzw. der Location, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Die Sängerin ist hierfür nicht verantwortlich.
- Ton- und Videoaufnahmen sowie Livestreams des Auftritts sind nur mit vorheriger Zustimmung der Sängerin in Textform zulässig. Private Aufnahmen durch Gäste zum persönlichen Gebrauch sind gestattet, eine Veröffentlichung in sozialen Medien oder eine gewerbliche Nutzung ist nur nach Rücksprache mit der Sängerin zulässig.
- Die Sängerin darf Foto- und Videomaterial vom Auftritt zu Werbezwecken (Website, Social Media) verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vor dem Auftritt in Textform widerspricht. Die Persönlichkeitsrechte des Brautpaares und der Gäste werden gewahrt; erkennbare Personen werden nur mit deren Einwilligung gezeigt.
- Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an eigenen Arrangements, Texten und Aufnahmen der Sängerin verbleiben bei ihr.
§ 9 Datenschutz
Die Sängerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
- Die Sängerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
- Für Schäden an mitgebrachter Technik, Instrumenten, Kleidung oder persönlichen Gegenständen der Sängerin, die durch Gäste, Dritte oder mangelhafte Gegebenheiten vor Ort (z. B. Stromausfall, ungesicherter Aufbau) entstehen, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er oder von ihm eingesetzte Personen den Schaden zu vertreten haben.
- Für die Sicherheit der Gäste und des Veranstaltungsortes ist der Auftraggeber bzw. der Veranstalter verantwortlich.
§ 11 Künstlerische Freiheit, Mängel
- Gesang ist ein künstlerisches Werk. Geschmack, Stimmung und Interpretation sind subjektiv und begründen keinen Mangel. Beschwerden sind der Sängerin möglichst noch am Veranstaltungstag, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftritt in Textform mitzuteilen.
- Stimmliche Einschränkungen durch Erkältung, Klima oder Raumluft kann die Sängerin nicht immer vermeiden. Sie bemüht sich in jedem Fall, den Auftritt in bestmöglicher Qualität durchzuführen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag online oder per Telefon geschlossen wurde. Das Rücktrittsrecht nach § 5 bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Sängerin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Die Sängerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.